UNIKAT Vermögensverwaltung GmbH

Für uns ist jeder Kunde ein UNIKAT.

Sicherheit & Anlegerschutz

Die UNIKAT Vermögensverwaltung GmbH arbeitet ausschließlich mit namhaften Banken erster Bonität zusammen.

 

Die Konten und Depots unserer Mandanten werden auf deren Namen und Rechnung eröffnet und geführt. Die UNIKAT Vermögensverwaltung GmbH erhält eine eingeschränkte Vollmacht zur Verwaltung. Verfügungen, Abhebungen oder Übertragungen durch unser Haus sind ausgeschlossen. Dies wird von den Depotbanken garantiert.

 

Die UNIKAT Vermögensverwaltung GmbH wird von mehreren, voneinander unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft. Es erfolgt eine Überwachung durch

 

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung Stuttgart

 

Die UNIKAT Vermögensverwaltung GmbH hat die Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen und der Ausübung der individuellen Finanzportfolioverwaltung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitusgesetz (WpIG). Diese Erlaubnis wurde am 23. September 1998 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteilt.